Referenz
Verbände, Vereine und die Quellen dieser Seite
Jeder Titel hat eine Stelle, die ihn vergibt, und jede Regel eine Ordnung, in der sie steht. Diese Seite ordnet beides und nennt die Quellen dieses Magazins.
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Im Hundesport hat jede Aussage eine Stelle, die für sie einsteht. Ein Titel wird von einem Verband vergeben, eine Prüfung nach einer Ordnung abgenommen, eine Zuchtbedingung von einem Rasseverein gesetzt, eine Haltungspflicht von einem Gesetzgeber. Wer diese Zuständigkeiten kennt, muss keiner Behauptung glauben: er liest nach. Diese Seite ordnet die Stellen und nennt die Texte, aus denen dieses Magazin arbeitet.
Die internationale Ebene
Die Fédération Cynologique Internationale veröffentlicht die Rassestandards und die Internationale Gebrauchshunde-Prüfungsordnung. Aus dem Standard stammt alles, was dieses Magazin über Bauplan, Haarkleid und Farbe der vier Varietäten schreibt; aus der Prüfungsordnung stammt alles über Ablauf, Stufen und Bewertung einer Gebrauchshundeprüfung. Beide Texte liegen dort in der jeweils geltenden Fassung: fci.be.
Die nationale Ebene
Der Verband für das Deutsche Hundewesen gibt bekannt, welche Fassung der Prüfungsordnung in Deutschland anzuwenden ist, und veröffentlicht die Satzungen und Ordnungen, nach denen Zuchtbücher geführt und Veranstaltungen getragen werden. Wer wissen will, welcher Text heute gilt, findet ihn im Verzeichnis der Ordnungen: vdh.de. Die Landesverbände und die Sportverbände tragen darunter die Veranstaltungen und veröffentlichen ihre Termine selbst; deshalb steht in diesem Magazin kein Wettkampfkalender.
Der Rasseverein
Für den Belgischen Schäferhund ist der im Verband für das Deutsche Hundewesen geführte Rasseverein zuständig, der Deutsche Klub für Belgische Schäferhunde. Von ihm stammen die Zuchtordnung, die Zuchtschauordnung, die Voraussetzungen einer Zuchtzulassung und die Formulare, die dabei benutzt werden. Alles, was dieses Magazin über Körung, Zuchttauglichkeitsprüfung oder Gesundheitsauflagen schreibt, ist als Regel dieses Vereins gekennzeichnet und nicht als Gesetz: dkbs.de.
Recht und Wissenschaft
Die Haltung von Hunden regelt in Deutschland zunächst ein Bundestext, die Tierschutz-Hundeverordnung, nachzulesen beim amtlichen Portal des Bundes: gesetze-im-internet.de. Darüber hinaus setzt jedes Bundesland eigene Pflichten, und die Hundesteuer ist Sache der Gemeinde; deshalb wird in diesem Magazin nie ein Land für ein anderes mitzitiert. Für Gesundheitsthemen werden frei zugängliche wissenschaftliche Arbeiten herangezogen, mit Autoren, Zeitschrift und Jahr, sowie die vom Rasseverein veröffentlichte Auswertung zur Hüftqualität in der Zuchtdatenbank. Für die niederländischen Zertifikate ist die Koninklijke Nederlandse Politiehond Vereniging die zuständige Stelle; ihre Bezeichnungen werden im Original geführt und nicht in deutsche Titel übersetzt.
Wie diese Seite arbeitet
Drei Regeln gelten für jede Zeile dieses Magazins. Erstens: keine Zahl ohne Herausgeber und Jahr. Wenn ein Wert in der geltenden Fassung eines Regelwerks nicht nachgelesen wurde, steht er nicht da; an seiner Stelle steht die genauere, einfachere Aussage ohne Zahl, und die Lücke wird benannt. Zweitens: keine Person.Zweitens: es beschreibt Rassen, Regelwerke und Verfahren, mit Quelle und Stand zu jeder Zahl. Drittens: datierte Revision. Änderungen an Regelwerken werden im Protokoll mit Datum vermerkt und danach in die betroffenen Seiten übernommen; das Kürzel-Register trägt den Vermerk seiner letzten Überarbeitung. Wer einen veralteten Absatz findet, schreibt an die Redaktion.