Ausrüstung
Beißwurst, Schutzarm und Anzug: das Material
Jedes Teil im Schutzdienst hat eine Aufgabe und eine Grenze. Wer beides kennt, erkennt am Material, was auf dem Platz gerade trainiert wird.
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Über den Schutzdienst wird viel geredet und wenig gelesen. Dabei beschreibt die Prüfungsordnung genau, was am Prüfungstag getragen wird und was der Helfer damit tun darf. Dieser Beitrag beschreibt das Material und seine Aufgabe. Er erklärt nicht, wie man einen Hund zum Zubeißen bringt, und er beschreibt keine Trainingsmethode: das Material wird hier als Ausrüstung behandelt, nicht als Werkzeug zur Steigerung von Aggression.
Wozu das Material da ist
Es hat zwei Zwecke, und der erste ist Schutz. Die geltende Internationale Gebrauchshunde-Prüfungsordnung schreibt dem Helfer aus Gründen seiner persönlichen Sicherheit und aus versicherungsrechtlichen Gründen Schutzkleidung vor, und zwar sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch bei Prüfungen und Wettkämpfen. Aufgezählt sind Schutzhose, Schutzjacke, Schutzarm, Tiefenschutz und gegebenenfalls Handschuhe; das Schuhwerk muss den Witterungs- und Bodenverhältnissen angepasst, standsicher und rutschfest sein. Der zweite Zweck ist die Lenkung des Hundes: das Material bestimmt, wohin gegriffen wird. Die Ordnung nennt den Schutzarm ausdrücklich das dafür vorgesehene Teil und wertet es als Fehler, wenn ein Hund den Helfer an anderen Körperstellen fasst.
Beißwürste: Material und Verwendung
Die Beißwurst gehört ins Training und nicht in die Prüfungsordnung; sie wird dort nicht beschrieben, und dieses Magazin schreibt ihr deshalb keine Maße zu. Üblich sind Jute und Leinen, weil beide Fasern einen griffigen, leicht nachgebenden Widerstand bieten und sich reinigen lassen. Größe und Härte richten sich nach dem Alter und der Erfahrung des Hundes: ein junger Hund braucht ein weiches, gut greifbares Teil, ein erwachsener ein festeres. Was für jedes Alter gilt, ist die Regel, dass gerissene Nähte und hart gewordene Stellen ein Teil zum Ausrangieren machen.
Der Schutzarm
Der Schutzarm ist ein gepolsterter Armschutz und laut Ordnung Körperschutz, nicht Requisit. Aus dem Text der Ordnung lässt sich ablesen, was er im Ablauf leistet: der Helfer steht mit leicht angewinkeltem Arm und ohne drohende Körperhaltung im Versteck, er muss den Arm so halten, dass der Hund eine optimale Angriffsmöglichkeit hat, und er darf ihn während einer Fluchtübung nicht wegziehen. Ausdrücklich als Hilfestellung untersagt sind das Anbieten des Armes vor dem Anbiss und ein spannungslos gehaltener Arm nach dem Anbiss. Das erklärt, warum ein Schutzarm eine bestimmte Form hat: er muss von außen gleich aussehen, gleich angeboten werden und für jeden Hund derselbe Widerstand sein.
Der Anzug in den Ringsystemen
In den Ringsystemen arbeitet der Helfer nicht mit einem Armschutz, sondern in einem Ganzkörperanzug. Das internationale Mondioring-Reglement beschreibt ihn genauer als jede Verkaufsseite: der Anzug muss den Helfer wirksam schützen, beweglich genug für flüssiges Laufen sein, darf keine zu weiten Ärmel haben und für den Hund nicht zu hart sein. Er muss dem Hund einen Griff von mindestens 7 cm Tiefe erlauben, und die Materialstärke im Fang des Hundes soll zwischen 3 und 5 cm liegen. Der Helfer darf den Anzug nicht je nach Hund wechseln. Dasselbe Reglement beschreibt auch den Stock, mit dem gearbeitet wird: Bambus, in Viertel gespalten, 60 bis 80 cm lang, mit einem Durchmesser zwischen 20 und 30 mm, über drei Viertel seiner Länge kreuzweise gespalten und so beschaffen, dass er sich nicht fächerartig öffnet.
| Teil | Material | Aufgabe | Wann es ersetzt wird |
|---|---|---|---|
| Schutzhose und Schutzjacke | gepolstertes Gewebe | Schutz des Helfers, in der Ordnung vorgeschrieben | bei durchgescheuerter Polsterung oder offenen Nähten |
| Schutzarm | gepolsterter Kern mit Bezug | vorgesehene Beißstelle und Körperschutz | wenn der Bezug reißt oder der Kern hart wird |
| Tiefenschutz | fester Schutz unter der Kleidung | Schutz des Helfers, in der Ordnung genannt | bei sichtbarer Beschädigung |
| Stock der Ringsysteme | Bambus, in Viertel gespalten | Bedrohung ohne Verletzung, Maße im Reglement festgelegt | sobald er sich beim Einsatz auffächert |
| Anzug der Ringsysteme | Ganzkörperanzug mit definierter Stärke | Schutz und definierter Griff von mindestens 7 cm Tiefe | wenn Stärke oder Beweglichkeit nicht mehr stimmen |
| Beißwurst | Jute oder Leinen | Trainingsmittel, in der Ordnung nicht beschrieben | bei Rissen, harten Stellen und gelösten Nähten |
Verschleiß erkennen
Beschädigtes Material wird ersetzt, weil Risse und hart gewordene Stellen Verletzungen verursachen, und zwar an Zähnen und Fang des Hundes ebenso wie an den Händen des Helfers. Die Prüfung dauert eine Minute: Nähte abtasten, Polsterung durchdrücken, Oberfläche auf Risse ansehen, das Teil einmal biegen. Wer nach jedem Training kurz prüft, ersetzt planvoll und nicht nach einem Zwischenfall.
Merksatz
Material entscheidet nicht über den Erfolg, aber regelmäßig über eine Verletzung. Das teuerste Teil im Schrank ist das, mit dem einmal zu oft gearbeitet wurde.
Was die Ordnung zum Material sagt und was nicht
Sie sagt, was der Helfer trägt, wie er es zu halten hat und welche Hilfestellungen untersagt sind. Sie beschreibt außerdem, dass Stock und Schutzarm so zu tragen sind, dass sie für den Hund keine zusätzliche Reizlage geben, und dass der Stock insbesondere verdeckt zu tragen ist. Sie sagt nichts über Trainingsgeräte, über Hersteller, über Preise oder über die Beschaffenheit einer Beißwurst. Alles, was hier ohne Bezug auf eine Ordnung steht, ist deshalb als allgemeine Materialkunde gekennzeichnet.
Was nicht auf den Platz gehört
Zwei Dinge sind eindeutig. Erstens verbietet die Tierschutz-Hundeverordnung bei der Ausbildung, bei der Erziehung und beim Training den Einsatz von Stachelhalsbändern und anderen für den Hund schmerzhaften Mitteln; das gilt auf jedem Platz und unabhängig von jeder Prüfungsordnung. Zweitens gehört beschädigtes Schutzmaterial nicht in den Einsatz, weder im Training noch in einer Prüfung. Alles Weitere entscheidet der Leistungsrichter, der laut Ordnung den Helfer vor Beginn der dritten Abteilung einweist und dessen Weisungen verbindlich sind.