Zucht und Genetik
Körung und ZTP: was die Zuchtzulassung prüft
Formwert, Wesensprüfung, Gesundheitsauflage: drei verschiedene Verfahren, die im Gespräch ständig verwechselt werden und ganz Verschiedenes belegen.
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Kaum ein Bereich des Hundewesens wird so zuverlässig durcheinandergebracht wie dieser. Formwertnote, Zuchttauglichkeitsprüfung und Körung sind drei verschiedene Verfahren mit drei verschiedenen Prüfern und drei verschiedenen Aussagen. Dieser Beitrag trennt sie und stützt sich dabei auf die Zucht-Ordnung des deutschen Dachverbandes in der Fassung vom 01.09.2024 und auf die am 02.09.2026 veröffentlichten Zuchtvoraussetzungen des für die Rasse zuständigen Rassevereins.
Drei Verfahren, die ständig verwechselt werden
Der Dachverband setzt den Rahmen in einem einzigen Absatz: zur Zucht dürfen nur gesunde, verhaltenssichere und rassetypische Hunde zugelassen werden, und für die Zuchtzulassung sind drei Mindestanforderungen zugleich zu erfüllen, nämlich die vom Verein festgelegten Gesundheitsvoraussetzungen, eine Verhaltensbeurteilung und eine Phänotyp- oder Formwertbeurteilung. Alle drei müssen erfüllt sein; die Zuchtzulassung ist dem Halter zu bescheinigen. Jedes der drei Verfahren prüft also einen Teil, und keines ersetzt ein anderes.
Die Formwertnote auf der Zuchtschau
Sie beurteilt den Bau des Hundes gegen den Rassestandard, vergeben von einem Zuchtrichter im Ring. Der Rasseverein verlangt für die Zuchtzulassung zwei solche Urteile von mindestens sehr gut, erworben bei zwei verschiedenen Spezialrichtern für die Rasse auf Ausstellungen mit Terminschutz des Verbandes und angegliederter Sonderschau oder auf Klubschauen. Eines der beiden Urteile darf aus der Zwischenklasse stammen, das andere muss mindestens aus der offenen Klasse, der Championklasse oder der Gebrauchshundklasse kommen. Damit ist der Formwert kein einmaliger Eindruck, sondern eine zweifach bestätigte Beurteilung.
Die Wesensbeurteilung
Sie ist bei dieser Rasse das, was anderswo Zuchttauglichkeitsprüfung heißt, und sie ist ausdrücklich Voraussetzung jeder Zuchtverwendung. Der Verein prüft nach einem veröffentlichten Bewertungsbogen und verlangt ein Minimum von 33 Punkten; das Mindestalter ist der vollendete 18. Lebensmonat. Davor steht eine Nachzuchtbeurteilung, für die der vollendete 12. Lebensmonat genügt. Der Grund für dieses Verfahren steht auf der Seite des Vereins in einem klaren Satz: sowohl aggressive als auch ängstliche Hunde seien in der heutigen Gesellschaft nicht tragbar, weshalb eine Überprüfung des Wesens unerlässlich sei.
Die Körung
Die Körung ist ein zusätzliches, freiwilliges Verfahren und keine Bedingung für einen Wurf. Bei dieser Rasse schließt sie unmittelbar an die Wesensbeurteilung an: die zweite Stufe der Wesensbeurteilung findet direkt im Anschluss an die erste statt, und ihr Bestehen mit mindestens 21 von 40 möglichen Punkten, auch ohne bestandenen Schusstest, ist Voraussetzung für das Prädikat gekört und damit für die sogenannte Körzucht. Wer sie besteht, erhält eine Urkunde. Wer sie nicht abgelegt hat, darf trotzdem züchten, sofern die drei Mindestanforderungen erfüllt sind.
| Verfahren | Was geprüft wird | Wer prüft | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Formwertnote | Bau, Haarkleid, Farbe und Bewegung gegen den Standard | Spezialrichter für die Rasse im Ausstellungsring | gilt für den Tag; für die Zulassung sind zwei Urteile nötig |
| Wesensbeurteilung 1 | Verhalten nach veröffentlichtem Bogen, Minimum 33 Punkte | vom Rasseverein bestellte Prüfer | Voraussetzung jeder Zuchtverwendung, frühestens mit 18 Monaten |
| Wesensbeurteilung 2, Körung | weitergehende Prüfung, Minimum 21 von 40 Punkten | dieselbe Instanz, unmittelbar im Anschluss | führt zum Prädikat gekört, freiwillig |
| Gesundheitsauflagen | Gelenkbefunde, Gentests je nach Varietät, DNA-Profil | benannte Gutachter und Labore | müssen vor der Zuchtzulassung vorliegen |
Gesundheitsauflagen als Vorbedingung
Ohne Befunde keine Zulassung. Der Rasseverein verlangt eine anerkannte Originalahnentafel, eine Auswertung der Hüfte mit dem Ergebnis A oder B, eine Ellbogenauswertung mit dem Ergebnis frei oder Grenzfall, je nach Varietät mehrere Gentests sowie ein DNA-Profil nach einem festgelegten Format, dazu die Bestimmung der genetischen Diversität und der Haplotypen einer Gengruppe. Der Dachverband ergänzt dazu eine praktische Regel: die für die Zuchtzulassung erforderlichen Untersuchungen sollen dem Verein vor der Prüfung vorliegen, denn die Gesundheit eines Hundes sei ein wesentlicher Teil seiner Zuchtzulassung.
Merksatz
Eine Zuchtzulassung ist kein Gütesiegel für einen Hund, sondern die Feststellung, dass er drei Mindestanforderungen erfüllt. Sie ist zu widerrufen, wenn sich bei den Nachkommen eine Häufung erblicher Defekte zeigt.
Gültigkeit, Widerruf und Wiederholung
Die Zucht-Ordnung nennt den Widerruf ausdrücklich: die Zuchtzulassung ist insbesondere dann zu widerrufen, wenn bei den Nachkommen eine für die Rasse besondere Häufung erblicher Defekte nachgewiesen wurde oder der Hund selbst zuchtrelevante Krankheiten oder Aggressivität zeigt. Die Vereine führen eine Liste aller zugelassenen Hunde. Zur Frage, wie lange eine einmal erteilte Körung gilt und unter welchen Bedingungen sie wiederholt wird, liegt dieser Redaktion keine belastbare Angabe aus der geltenden Ordnung des Vereins vor; die Zeile bleibt deshalb offen und wird mit der nächsten datierten Revision ergänzt.
Was eine Zuchtzulassung nicht bedeutet
Sie bedeutet nicht, dass ein Wurf zu erwarten ist, denn sie betrifft den einzelnen Hund und keine Verpaarung. Sie bedeutet nicht, dass Nachkommen gesund sein werden, denn sie prüft Eltern und keine Zukunft. Und sie bedeutet keine Empfehlung: dieses Magazin nennt keinen Verein als Adresse, keinen Hund und keine Zuchtstätte, sondern beschreibt die Verfahren, damit ein Käufer die richtigen Fragen stellen kann.